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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. A. Paulenz, 35708 Haiger

1. Allgemeines und Geltungsbereich

Die nachstehenden Kaufbedingungen gelten für alle geschäftlichen Beziehungen der Fa. Alexander Paulenz mit ihren Kunden und werden bei Annahme eines Auftrages Bestandteil des Vertrages. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Von unseren Verkaufsbedingungen abweichenden Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit.

2. Zustandekommen des Vertrages

Unsere Angebote sind freibleibend. Angebote werden mit Vertragsannahme verbindlich. Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von vier Wochen durch Zusendung einer Annahmeerklärung/Auftragsbestätigung abnehmen. Alle Angaben wie Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibung, Montageskizzen und Zeichnungen, Musterbücher, Preislisten und sonstigen Drucksachen sind nur annähernd, jedoch bestmöglich ermittelt. Abweichungen von Abbildungen in unseren Prospekten in Folge Fabrikationsänderungen, Änderungen der Modelle bzw. der Farben bei Lieferung, insbesondere bei Nachlieferungen/Anschlußaufträgen bleiben vorbehalten. Herstellerangaben sind nur vereinbart, wenn sie dem Kunden mitgeteilt werden und im Auftrag ausdrücklich auf diese Herstellerangaben Bezug genommen wird. Änderungen, die der Qualitätsverbesserung oder dem technischen Fortschritt dienen, bleiben vorbehalten, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden zumutbar ist. Wird ein Auftrag nicht erteilt, obwohl uns dadurch Kosten entstanden sind, daß der Kunde uns mit dem Versprechen, den Auftrag zu erhalten, zu vorbereiteten Arbeiten veranlaßt hat, so können diese Kosten in Rechnung gestellt werden. Aufträge, Abreden und Zusicherungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform bzw. schriftlichen Bestätigung durch uns. Dies erfolgt in Form einer Auftragsbestätigung. Die in der Auftragsbestätigung genannte Aufmaße sind von dem Kunden auf offensichtliche Fehler zu überprüfen. Fehler sind uns umgehend mitzuteilen. Wünschen Kunden nach Vertragsabschluß Änderungen, erhalten sie eine entsprechende Auftragsbestätigung. Der Inhalt der Änderung bzw. Auftragsbestätigung gilt als freigegeben, wenn innerhalb von 7 Tagen nach ihrem Zugang keine gegenteilige Äußerung bei uns eingeht. Auf die Bedeutung seines Schweigens wird der Kunde in der Änderungs- bzw. Auftragsbestätigung besonders hingewiesen.

3. Leistungsausführung

Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Beschädigung der gelieferten Sache geht auch dann auf den Kunden über, wenn lediglich die Lieferung durchgeführt, jedoch die beabsichtigte Montage noch nicht erledigt erfolgt ist. Die Verpackung wird mit Selbstkosten berechnet. Der Versand geschieht in allen Fällen auf Kosten, und Gefahr des Empfängers bzw. Bestellers und - wo andere Bestimmungen nicht gegeben werden - nach Ermessen des Lieferers ohne Verantwortlichkeit für billigste Verfrachtung. Die Nichteinhaltung von Lieferfristen entbindet den Kunden nicht von der Abnahmeverpflichtung. Im Falle unverschuldeter Umstände oder höherer Gewalt sind die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen irgendwelcher Art oder Rücktritt von dem Vertrag ausgeschlossen. Es entfällt auch die Pflicht zur Ersatzbeschaffung. Der höheren Gewalt stehen Umstände gleich, die uns oder unserem Vorlieferanten die Lieferung schuldlos unmöglich machen oder wesentlich erschweren. Vorüber- gehende unverschuldete Lieferungsbehinderungen entbinden uns für die Dauer und den Umfang der Behinderung von der Lieferverpflichtung.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise am Werk. Unsere Rechnungen werden mit Lieferung bzw. Montage der gelieferten Ware übergeben und sind bei Lieferung zu bezahlen, sofern sich aus dem Auftrag nichts anderes ergibt. Skonto wird nur auf besonderer Vereinbarung gewährt. Für die Skontoabrechnung ist in diesem Fall der Nettorechnungsbetrag nach Abzug von Rabatt und Frachtkosten maßgeblich. Konto- und Rabattabreden werden hinfällig, wenn der Kunde nach Überschreitung des Zahlungsziels trotz Mahnung nicht bezahlt. Dies gilt auch für Teilzahlungen. Wir sind nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks entgegenzunehmen. Schecks, Wechsel, Akzepte und Zahlungsabreden gelten nur zahlungshalber vorbehaltlich des Zahlungseingangs. Die Gutschrift erfolgt erst nach ordnungsgemäßer Einlösung. Die Forderung und ihre Fälligkeit bleiben davon unberührt. Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, so hat der Besteller ein Kündigungsrecht. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

5. Lieferzeit

Geraten wir in Verzug, so ist unsere Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 30 % des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Abrufaufträge ohne Frist sind vom Kunden spätestens drei Monate nach Auftragserteilung zur Lieferung abzurufen. Nimmt der Kunde nach dieser Frist die von uns angebotene Leistung nicht an, so wird der Kaufpreis zur Zahlung fällig.

6. Gewährleistung

Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, so sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt, Im Falle der Beseitigung des Mangels sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, daß die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, oder sind wir zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus, aus Gründen, die wir zu vertreten haben, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere Schadensersatzansprüche einschI. entgangenem Gewinn oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Bestellers sind ausgeschlossen. Vorstehende Haftungseinschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt auch dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens seiner zugesicherten Eigenschaft Schadens- ersatzansprüche geltend macht. Wird eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt, so ist unsere Haftung auf den voraussehbaren Schaden begrenzt. Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach §638 BGB.

7. Kündigungsrecht des Kunden

Der Kunde hat das Recht, bis zur Herstellung des vereinbarten Werkes den Vertrag jederzeit zu kündigen. Zeitpunkt der Herstellung ist der, in dem das Werk fertiggestellt ist und abnahmebereit dem Kunden angeboten wird. Dies gilt auch dann, wenn eine Montage des Werkes vereinbart ist. Eine Kündigung nach Herstellung des Werkes ist ausgeschlossen. Das Kündigungsrecht gilt auch dann, wenn die Lieferung ohne Montage erfolgt oder eine vertretbare Sache geliefert wird. Im Falle der Kündigung sind wir berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen und zwar unter Anrechnung desjenigen, was wir in Folge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen ersparen oder durch anderweitige Verwendung erworben haben. Ist mit der Ausführung der Leitung noch nicht begonnen worden, wird die zu zahlende Vergütung mit 20 % des vereinbarten Gesamtendpreises vereinbart. Für den Fall, daß mit der Herstellung bereits begonnen wurde, ist der fertiggestellte Teil anteilig abzurechnen und das Entgelt für den nicht erbrachten Teil mit 20 % des verbleibenden Restpreises zu bezahlen. Dem Kunden bleibt der Nachweis des niedrigeren Werklohnes für nicht ausgeführten Leistungen unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen vorbehalten.

8. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers sind wir berechtigt, die Sache zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Die gelieferte Ware darf ohne Zustimmung an uns und des etwaigen Lieferwerkes weder verpfändet noch sicherungsweise übereignet werden.

9. Erfüllungsort

Als Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz. Für Verträge mit Kaufleuten wird als Gerichtsstand das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht (Amtsgericht Dillenburg/Landgericht Limburg) vereinbart.

10. Sonstiges

Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen, soweit nicht anderweitig gesetzl. Bestimmungen bestehen.

 

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